Bedeutet ohne Mindestlaufzeit, dass ich sofort nichts mehr bezahle?
Nicht automatisch. Kündigungsfrist, Abrechnungszeitraum und eine eigene Routerbindung können weitere Kosten verursachen. Prüfe diese Bedingungen getrennt und lass das konkrete Vertragsende bestätigen.
Primärquelle ansehen ↗ · Inhalt geprüft am 14. Oktober 2026
Anfangslaufzeit und spätere Kündbarkeit getrennt prüfen
Die Bundesnetzagentur nennt für Verbraucher-Telekommunikationsverträge höchstens 24 Monate anfängliche Laufzeit. Anbieter müssen auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Daraus folgt kein identischer Werbepreis und keine monatliche Kündbarkeit jedes Tarifs von Beginn an.
Nach einer stillschweigenden Verlängerung über die Mindestlaufzeit hinaus ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Eine aktiv vereinbarte neue Bindung ist gesondert zu prüfen. Den genauen Endtermin bestimmt diese Seite nicht.
Ein flexibler Tarif kann trotzdem Gerätebindung haben
Prüfe Tariflaufzeit, Kündigungsfrist und Routervertrag separat. Telekom nennt für ihre Mietgeräte beispielsweise zwölf Monate Mindestlaufzeit ab Übergabe. Das ist ein konkretes Anbieterbeispiel und keine allgemeine Frist für alle Router.
Die kurze Beispielrechnung zählt längere Bindung mit, auch wenn du nur wenige Monate nutzen möchtest. Fehlende Einmalgebühren und Routermiete bleiben offen. Der vollständige Rechner filtert neue Angebote nach deiner maximalen Tarif-Mindestlaufzeit und rechnet weiterhin tatsächliche Preisphasen für dieselben 24 Monate.
Häufige Fragen zu deiner Entscheidung
Kann ich einen flexiblen Tarif nach genau sechs Monaten kostenfrei beenden?
Das ist erst nach Prüfung von Kündigungsfrist, Abrechnungszeitraum, Gerätebindung und Vertragsende geklärt. Die Beispielrechnung ist keine Kündigungsbestätigung und berücksichtigt keine zusätzlichen Teilmonate oder Fristen.
Kann Behalten trotz des Filters ein Ergebnis sein?
Ja. Der Laufzeitfilter gilt für neue Tarife. Der bisherige Vertrag wird nach eingegebenen Kosten, Leistung und Zufriedenheit geprüft; seine Restlaufzeit bleibt zu bestätigen. Gib einen angekündigten Preiswechsel an, wenn bekannt.
Quellen und Rechenannahmen
- Bundesnetzagentur: Laufzeit, Änderungen und Routerwahl ↗
- Telekom: Laufzeit und Kündigung eines Mietgeräts ↗
- EU: Preisphasen und Vertragszusammenfassung ↗
Inhalt geprüft am 14. Oktober 2026. Berechnungen verwenden eigene, offengelegte Annahmen. Preis- und Verfügbarkeitsdaten für deinen Haushalt müssen separat bestätigt werden.
Was zählt in der Kostenrechnung?
Wir betrachten 24 Monate ab deinem gewählten Starttermin. Dazu gehören sämtliche bekannten Preisphasen, die gewählte Routeroption, Einmalgebühren und eine angegebene Vertragsüberschneidung. Bedingte Boni werden nicht automatisch abgezogen. Der spätere Monatspreis wird zusätzlich ausgewiesen.
Was musst du vor einer Bestellung bestätigen?
Prüfe die Verfügbarkeit an deiner Adresse, den tatsächlichen Bestellpreis mit allen Pflichtoptionen, die Routerkompatibilität und den Schalttermin. Beim regulären Anbieterwechsel sollte möglichst der neue Anbieter den Wechsel koordinieren. Dein Fahrplan im Ergebnis hilft dir dabei.